AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Das Örtliche“ – Für Cuxhaven, Hemmoor und Umgebung mit Insel Helgoland

 

1. Geltungsbereich, Definitionen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Das Örtliche (im Folgenden „AGB“ genannt) der Cuxhaven-Niederelbe Verlagsges. mbH & Co KG, Kaemmererplatz 2, 27472 Cuxhaven (im Folgenden „Anbieter“ genannt) gelten für alle Verträge sowie Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) über die Veröffentlichung von Anzeigen sonstigen Werbeformen – print und digital – im Telefonbuch „Das Örtliche“ für Cuxhaven, Hemmoor und Umgebung mit Insel Helgoland (im Folgenden „Leistung“ genannt). Alle diese Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen werden im Folgenden zusammenfassend als „Vertrag“ bezeichnet.
1.2. Eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung wird im Folgenden „Auftrag“ genannt.
1.3. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Der Anbieter gibt „Das Örtliche“ als Druckschrift in seinem Verlagsgebiet gemeinsam mit der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH im o.a. Verbreitungsgebiet heraus. Die jeweilige regionale Ausgabe von „Das Örtliche“ in einem bestimmten Verbreitungsgebiet wird in diesen AGB als „Buch“ bezeichnet, mehrere Ausgaben als „Bücher“.
1.5. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden – es sei denn, sie werden durch den Anbieter ausdrücklich und schriftlich angenommen – keine Anwendung. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nicht oder nur teilweise widersprechen.

 

2. Zustandekommen des Vertrages / Abtretung
2.1. Der Auftraggeber erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (gedruckt oder elektronisch), über die ÖTB-Mediaberater, den Telefonverkauf oder einen entsprechenden, hierfür vorgesehenen Vertriebskanal des Anbieters (alle zusammenfassend im Folgenden „Auftragsformular“ genannt) einen für ihn verbindlichen Auftrag.
2.2. Mit seinem Auftrag versichert der Auftraggeber, Unternehmer (vgl. Abs. 1.3) zu sein. Ferner ist der Auftraggeber zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Bestellung erhobenen Daten verpflichtet.
2.3. Der Auftrag gilt als stillschweigend angenommen, wenn er vom Anbieter nicht innerhalb von 28 Tagen ab Zugang des Auftrages abgelehnt wurde. Im Falle der vorherigen Erbringung der Leistung, einer vorherigen Übersendung eines Korrekturabzuges durch den Anbieter oder einer anderweitigen Bestätigung des Auftrages durch den Anbieter gilt der Auftrag mit dem Eintritt des jeweiligen Ereignisses als durch den Anbieter angenommen.
2.4. Soweit Werbeagenturen und Werbungsmittler Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur bzw. dem Werbungsmittler zustande.
2.5. Soweit nicht ausdrücklich in begründeten Ausnahmefällen anders vereinbart, dürfen Aufträge jeweils nur auf einen Auftraggeber/Agenturkunden bezogen sein und keine Werbung für andere Auftraggeber/Agenturkunden enthalten („sog. „Sammelwerbung“).
2.6. Die Leistung auf Dritte zu übertragen ist dem Auftraggeber – unter Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354a HGB – nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

3. Vertragsgegenstand / Ausführung / Änderungen nach Vertragsschluss
3.1. Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus den im Auftrag und dessen Anlagen getroffenen Regelungen, den Regelungen in den Artikelbeschreibungen und ergänzend aus diesen AGB. Sämtliche Artikelbeschreibungen, Preislisten und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters rund um „Das Örtliche“sind unter www.cnv-telefonbuch.de einsehbar und abrufbar.
3.2. Soweit der Auftrag im Zusammenhang mit der Beauftragung einer oder mehrerer Online Marketing Services Leistungen des Anbieters erfolgt, kommen ergänzend die für diese Online Marketing Services Leistungen jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters zur Anwendung. Auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter http://www.cn-online.de/fileadmin/download/AGBs_ePaper_CNV_0713-Internet.pdf einsehbar und abrufbar.
3.3. Die Leistung erbringt der Anbieter nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter, deren Auswahl dem Anbieter vorbehalten bleibt.
3.4. Der Anbieter ist stets berechtigt, die Leistung durch andere Unternehmen und/oder andere Subunternehmer und/oder Personen (alle im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“ genannt) ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen nur der Anbieter als Leistender genannt wird.
3.5. Nach Vertragsschluss sind Änderungen des Umfangs der Leistung ausgeschlossen. Durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünschte inhaltliche Änderungen müssen dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Solche Änderungswünsche wirken sich auf den Vertragsgegenstand nur aus, wenn der Anbieter dem Auftraggeber die Ausführung der Änderungswünsche ausdrücklich bestätigt. Etwaige Kosten vom Auftraggeber gewünschter oder zu vertretender Änderungen des Vertragsgegenstandes trägt der Auftraggeber.
3.6. Wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Anbieters aufgehoben, werden dem Auftraggeber 50 % des Insertionsnettopreises berechnet. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

 

4. Standardeinträge
4.1. Jeder Telefonteilnehmer im Geltungsbereich eines Buches wird – wenn er dem nicht widersprochen hat – in der Regel in dem Buch einmal kostenlos in Grundschrift aufgeführt.
4.2. Die diesen kostenfreien Standardeinträgen zu Grunde liegenden Datensätze werden dem Anbieter von der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH oder anderen Telekommunikationsanbietern gemäß § 47 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Verfügung gestellt. Der Anbieter hat auf den Inhalt dieser Datensätze keinen Einfluss.
4.3. Diese im Regelfall einzeiligen Standardeinträge, die den Angaben der Telefonteilnehmer entsprechen, beschränken sich auf Namen, Vornamen, Adresse und Rufnummer.
4.4. Alle über die vorbeschriebenen Eintragungen hinausgehenden Aufnahmewünsche stellen kostenpflichtige Anzeigen dar und können zum Wegfall des Standardeintrages führen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.5. Personen und Unternehmen, die nicht im regionalen Verbreitungsgebiet eines Buches ansässig sind bzw. dort keinen Telefonanschluss haben („außerbezirklich“), können für das jeweilige Buch nur durch kostenpflichtige Anzeigen Aufnahme finden.

 

5. Leistungsumfang/Platzierung
5.1. Der Anbieter veröffentlicht die mit dem Auftraggeber abgestimmten bzw. durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung überlassenen Anzeigeninhalte, Daten, Texte, Bilder und sonstigen Informationen (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt) in der vereinbarten Art und im vereinbarten Umfang in dem/den im Auftragsformular genannten Buch/Büchern. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der für alle Bücher geltenden Gestaltungs- und Eintragungsrichtlinien des Anbieters und der Gestaltungsvorgaben der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH.
5.2. Ein bestimmter Erscheinungstermin kann bezüglich der Bücher nicht vereinbart werden, da sich die Erscheinungstermine der Bücher nach der Disposition der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH richten. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss.
5.3. Werden dem Anbieter von der Deutschen Telekom oder einem anderen Netzanbieter Rufnummern- bzw. Anschriftenänderungen gemeldet, ist er berechtigt – aber nicht verpflichtet –, eine entsprechende Änderung der Anzeige vorzunehmen
5.4. Außerhalb der redaktionellen Reihenfolge können die in den Artikelbeschreibungen des Anbieters und dem Auftragsformular genannten Anzeigengrößen und –plätze bestellt werden. Im Übrigen ist jede die Platzierung betreffende Vereinbarung unwirksam.
5.5. Mehrspaltige Anzeigen werden der Größe nach entweder auf der rechten oder der linken äußeren Buchseite platziert. Aus umbruchtechnischen Gründen behält sich der Anbieter eine andere Platzierung vor.
5.6. Bei alphabetischer Sortierung von Einträgen werden Geschäfts- und Firmenbezeichnungen, die ersichtlich zum Zwecke einer vorderen Platzierung entstanden sind (z.B. Verwendung von mehr als zwei „A“ am Anfang), nach beliebigem Ermessen durch den Anbieter platziert.
5.7. Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Buches kann über die in Absatz 5.4 dargelegten Platzierungsmöglichkeiten hinaus verbindlich für den Anbieter nicht vereinbart werden
5.8. Die Bücher werden in der Regel im Offset-Verfahren, vierfarbig (Euroskala), 54er AM-Raster bzw. FM- Raster gedruckt. Bei Sonderfarben erfolgt eine Umsetzung in Euroskala.
5.9. Aus technischen Gründen können geringe Farbabweichungen vom Original auftreten. Eine Farbgenauigkeit ist vor diesem Hintergrund nicht geschuldet.
5.10. Die generelle optische Darstellung der Einträge, auch innerhalb bestimmter Rankingstufen, richtet sich nach den für alle Das Örtliche Verlage geltenden Richtlinien und kann im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang auch nach Vertragsschluss entsprechend der geltenden Richtlinien geändert werden.
5.11. Der Anbieter behält sich vor, aus technischen, rechtlichen und/oder organisatorischen Gründen die Leistung an einem anderen Ort zu platzieren und/oder in sonstiger geänderter Weise zu veröffentlichen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und insbesondere sichergestellt ist, dass durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Anzeige ausgeübt wird.
5.12. Materialien und Leistungsinhalte, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, ist der Anbieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, deutlich als Werbung kenntlich zu machen.
5.13. Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind grundsätzlich nicht vereinbart.
5.14. Korrekturabzüge können nur bei Neusatz von mehrspaltigen Anzeigen oder Seitenteilen und nur bei besonderer Vereinbarung geliefert werden. Einmalige Textkorrekturen sind kostenfrei, vollständige Satzänderungen werden berechnet.
5.15. Der Anbieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien abzulehnen, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder der Auftraggeber gegen seine Verpflichtung aus Absatz 7.5 verstößt. Erlangt der Anbieter erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen, ist der Anbieter ohne weitere Sachprüfung berechtigt, bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung oder anderweitigen Klärung der Rechtslage die betroffenen Inhalte zu löschen oder die betroffene Leistung auszusetzen.
5.16. Aus den im vorstehenden Absatz genannten Vorgängen kann der Auftraggeber keinerlei Erstattungs-, Schadens- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Anbieter geltend machen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen.

 

6. Nutzungsrechtseinräumung
Jede Weitergabe von durch den Anbieter gestalteten Leistungsinhalten an Dritte sowie jede andere über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung durch den Auftraggeber ist ohne schriftliche Einverständniserklärung des Anbieters untersagt.

 

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1. Für die Inhalte der Leistung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
7.2. Für die Leistungserbringung erforderliche Materialien und Informationen stellt der Auftraggeber dem Anbieter auf eigene Kosten rechtzeitig zur Verfügung und ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Auftraggeber beizubringenden Informationen zählen u. a. sämtliche nach dem Telemediengesetz oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben (z. B. berufsrechtliche Vorgaben, Pflichtangaben nach TKG).
7.3. Bei nicht ordnungsgemäßer, unvollständiger, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung von Materialien oder sonstiger erforderlicher Informationen verlängert sich die Leistungszeit um den durch die Verzögerung eingetretenen Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Anbieter.
7.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher angelieferter und/oder von ihm freigegebener Materialien über alle Rechte verfügt, die für die Leistung erforderlich sind. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, die wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeits-, datenschutzrechtliche und sonstige rechtliche Zulässigkeit der Leistung und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die Veröffentlichung (z. B. Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern) – soweit möglich vor Erteilung des Auftrages – von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Werden Mehrwert-Rufnummern veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Pflichtangaben gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Leistung.
7.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Materialien anzuliefern, die Inhalte aufweisen, die gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen. Ebenso dürfen die Materialien keine Hinweise auf Drittquellen und/oder Domains enthalten, die Inhalte der vorstehenden Art aufweisen oder darauf verweisen.
7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen relevanter Daten – insbesondere Änderungen von Adressdaten, Bankverbindung und/oder E-Mail-Adressen – unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.

 

8. Freigabefiktion / Abnahme
Im Hinblick darauf, dass der Anbieter dem Auftraggeber Anzeigeninhalte mit der Aufforderung zur Kenntnis geben kann, die Zustimmung zur Veröffentlichung der mitgeteilten Inhalte (im Folgenden „Freigabe“ genannt) zu erteilen, gilt Folgendes:
8.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Freigabeanfragen des Anbieters über den oder die vereinbarten Kommunikationswege (in der Regel per SCO-Dokumentencenter, E-Mail, Post oder telefonisch) stets zeitnah, spätestens innerhalb von drei Werktagen zur Kenntnis nehmen, diese prüfen und hierauf umgehend reagieren kann. Zeiträume, in denen dem Auftraggeber eine solche zeitnahe Reaktion nicht möglich ist (z. B. wegen Betriebsferien) wird der Auftraggeber dem Anbieter rechtzeitig mitteilen
8.2. Jeweils spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung vorgesehener Inhalte wird der Auftraggeber dem Anbieter entweder eine schriftliche Mitteilung über die Freigabe zukommen lassen oder aber der Veröffentlichung widersprechen unter Angabe der gegen die Veröffentlichung sprechenden Gründe
8.3. Erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung vorgesehener Inhalte weder eine Freigabe noch ein Widerspruch durch den Auftraggeber, gelten die durch den Anbieter mitgeteilten Inhalte als zur Veröffentlichung freigegeben. Auf diese Freigabewirkung wird der Anbieter den Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung hinweisen.
8.4. Soweit die Leistung Werkleistungselemente aufweist, gilt die Leistung mit der Freigabe als abgenommen. Der Auftraggeber darf die (Teil-)Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel und/oder Abweichungen verweigern.

 

9. Garantie / Haftung des Auftraggebers
9.1. Soweit dem Auftraggeber oder Dritten im Hinblick auf die Materialien, die freigegebenen Inhalte, jegliche Leistungsergebnisse des Anbieters oder Teile hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Auftraggeber dem Anbieter, den mit diesem verbundenen Unternehmen und sämtlichen mit der Leistungserbringung befassten Erfüllungsgehilfen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang unwiderruflich die inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten, weiter übertragbaren Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse hinsichtlich der Materialien, aller Leistungen und deren Ergebnissen ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung berechtigt den Anbieter, seine verbundenen Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zur Nutzung mittels aller technischen Verfahren, wie sie bereits heute bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, und schließt insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung, Änderung, Übersetzung, Bearbeitung, Verbindung mit anderen Werken und Medien sowie das Recht zur öffentlichen Aufführung und Zugänglichmachung ein und gilt in gleicher Weise für die Auswertung von Teilen der Leistungen des Anbieters und deren Ergebnissen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Rechteinhaber im Sinne des vorstehenden Satzes auf eine Nennung verzichtet haben.
9.2. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die geltend machen, dass die durch den Auftraggeber überlassenen Materialien und/oder freigegebenen Inhalte und oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstoßen, haftet allein der Auftraggeber.
9.3. Der Auftraggeber stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter nach Kräften mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
9.4. Die Haftung und Freistellung des Auftraggebers nach diesem Abschnitt gilt gleichermaßen gegenüber der DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH.

 

10. Vertragslaufzeit / Kündigung
10.1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Vertrages in der Regel 12 Monate ab Erscheinen des Buches.
10.2. Eine bis zu sechsmonatige Verlängerung oder Verkürzung der Geltungsdauer durch die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH wird von beiden Vertragsparteien folgenlos hingenommen.
10.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.4. In den Fällen der 10.4.1 bis 10.4.3 ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
10.5. Im Falle des 10.4.4 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Anbieters die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
10.6. Nach Vertragsende ist der Anbieter zur Löschung sämtlicher Materialien und Leistungsinhalte berechtigt.

 

11. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und/oder Preisen
11.1. Der Anbieter ist berechtigt, die AGB, die Leistungskonditionen und/oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Änderungen wird der Anbieter in den AGBs auf Internet-Präsenz entsprechend anpassen und den Auftraggeber informieren.
11.2. Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers wird der Anbieter nur aus triftigen Gründen vornehmen oder, wenn der Auftraggeber hierdurch gegenüber den bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen nicht deutlich schlechter gestellt wird (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und/oder von diesen nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
11.2.1. es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder
11.2.2. wenn Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot und/oder ihre Preise ändern.
11.3. Beabsichtigt der Anbieter über den in den Absätzen 11.1 und 11.2 beschriebenen Umfang hinausgehende Änderungen in Bezug auf AGB, vereinbarte Leistungskonditionen und/oder vereinbarte Preise, wird er diese Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (Internet-Präsenz/E-Mail) oder schriftlich mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich Widerspruch einlegt. Der Anbieter wird den Auftraggeber auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber Änderungen, steht dem Anbieter das Recht zu, den Vertrag oder von den Änderungen betroffene Teile des Vertrages mit einer Frist von zwei Monaten durch außerordentliche Kündigung zu beenden; dieses Sonderkündigungsrecht hat der Anbieter innerhalb von einem Monat nach Widerspruch des Auftraggebers auszuüben.

 

12. Haftung des Anbieters / Mängelbeseitigung
12.1. Ansprüche des Auftraggebers auf Neudruck oder Zurückhaltung eines Buches oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungseinträgen werden ausgeschlossen.
12.2. Im Falle ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe der Leistung im Rahmen eines mehrjährigen Auftrages steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf mangelfreie Veröffentlichung der betroffenen Anzeige im Folgejahr zu (Nachbesserung). Darüber hinausgehende Nachbesserungsansprüche sind ausgeschlossen.
12.3. Schlägt die im vorstehenden Absatz beschriebene Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Preises des betroffenen Leistungsteils). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
12.4. Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.
12.5. Fällt die Leistung aus Gründen aus oder verzögert sich aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. technische Probleme von Plattformbetreibern, Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Leistung nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
12.6. Kommt der Anbieter schuldhaft mit der Leistung in Verzug und ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann der Auftraggeber, – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des schuldhaften Verzugs stehen dem Auftraggeber, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes zu.
12.7. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
12.8. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.9. Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne seiner Angestellten oder solcher seiner verbundenen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft)
12.10. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.
12.11. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
12.12. Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
12.13. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

13. Preise/Zahlungen/Aufrechnung/Zurückbehaltung
13.1. Der Preis der Leistung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.
13.2. Einträge lokaler Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zum Ortspreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Full-Service-Agenturen, Werbeagenturen oder Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. Beansprucht eine Agentur den Ortspreis, so wird darauf keine Mittlervergütung gewährt. Sie sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Agenturkunden an die Preisliste des Anbieters zu halten.
13.3. Mehrfachbelegungstarife können nur für Anzeigen mit gleicher Größe, Gestaltung, Anschrift und Rufnummer in Anspruch genommen werden. Ansonsten gelten die jeweiligen Einzeltarife als vereinbart.
13.4. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Preis der Leistung mit Erscheinen des Buches fällig (in der Regel entspricht das Rechnungsdatum dem Erscheinungsdatum). Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
13.5. Hat der Auftraggeber dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen hat.
13.6. Der Anbieter übersendet nach seiner Wahl dem Auftraggeber Rechnungen per E-Mail oder per Post. Ggf. stimmt der Auftraggeber einer ausschließlichen Versendung der Rechnung per E-Mail zu und ist damit einverstanden, dass in diesem Fall eine Rechnung in Papierform nicht geschuldet ist.
13.7. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
13.8. Auftragsvermittler und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für den Anbieter entgegenzunehmen.
13.9. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so kann der Anbieter ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen.
13.10. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

14. Datenschutz
14.1. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Mit Erteilung des Werbeauftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.
14.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die zur Veröffentlichung überlassenen Daten und bestellte(n) Anzeige(n) und die hierin enthaltenen Informationen eventuell auch in andere, auch elektronische, Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.
14.3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte(n) Eintragung(en) bzw. deren Inhalt in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von dem(n) Verlag(en) und/oder DeTeMedien veröffentlicht wird/werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen.
14.4. Dem Auftraggeber ist die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Insertion(en) und sein insoweit gegebenes Widerspruchsrecht bewusst.
14.5. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

 

15. Sonstiges
15.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Cuxhaven, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
15.2. Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.

Stand: Juni 2016